Wie verläuft das Verfahren?

  1. Antragstellung
  2. Auslegung und Anhörung
  3. Ggf. Planänderung und erneute Auslegung
  4. Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
  5. Ggf. Klagen
  1.  Antragstellung
    Der Investor eines Bauvorhabens – im Verwaltungsdeutsch Vorhabenträger genannt – reicht seine Planungsunterlagen bei der Anhörungsbehörde ein. Bei der Schienenanbindung zum Fehmarnbelttunnel ist die DB Netz AG die Vorhabenträgerin, Anhörungsbehörde ist das Eisenbahnbundesamt (EBA). Für die beiden Planfeststellungsabschnitte 4 und 6 (Oldenburg und Fehmarn), für die der Antrag vor dem 6. Dezember 2020 eingereicht wurde, ist das schleswig-holsteinische Amt für Planfeststellung Verkehr die Anhörungsbehörde.
    Die Antragsunterlagen umfassen u.a. Karten, Baustellenpläne, Umweltverträglichkeitsuntersuchung, Schall-, Erschütterungs- und geotechnische Untersuchungen, wasserrechtliche Unterlagen u.v.m.
  2. Auslegung und Anhörung
    Die Antragsunterlagen liegen in den Gemeinden, in denen sich das Bauvorhaben auswirkt, für einen Monat öffentlich aus. Betroffene Privatpersonen können innerhalb einer Frist gegen das Projekt Einwendungen erheben. Betroffene sind zum Beispiel Landwirte, deren Felder zerschnitten werden, Campingplatz- und Hotelbesitzer, die das Fernbleiben ihrer Gäste annehmen sowie alle, die aufgrund der Nähe zum Bauprojekt erhöhtes Verkehrsaufkommen und Lärm befürchten. Gemeinden, Fachbehörden und anerkannte Vereine können Stellungnahmen einreichen. Auf Einwendungen wie Stellungnahmen muss die DB Netz AG schriftlich antworten. Evt. lädt die Anhörungsbehörde schon nach der ersten Anhörung alle, die Einwendungen und Stellungnahmen abgegeben haben, zu einem Erörterungstermin.
  3. Ggf. Planänderung und erneute Auslegung
    Die Ergebnisse aus dem Erörterungstermin oder auch schon die Stellungnahmen und Einwendungen können eine Planänderung zur Folge haben. Die geänderten Unterlagen werden erneut ausgelegt. Erneut können Privatpersonen, Vereinigungen und Gemeinden Einwendungen und Stellungnahmen abgeben. Die Anhörungsbehörde prüft diese und lädt Einwender, Fachbehörden, Vereinigungen und Gemeinden und den Vorhabenträger zu einem nichtöffentlichen Erörterungstermin.
  4. Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
    Die Planfeststellungsbehörde – hier das Eisenbahn-Bundesamt – prüft alle Sachverhalte und erlässt den Planfeststellungsbeschluss, der öffentlich bekannt gegeben und in den betroffenen Gemeinden zwei Wochen ausgelegt wird. Anschließend kann mit dem Bau begonnen werden.
  5. Ggf. Klagen
    Gegen einen Planfeststellungsbeschluss kann eine Anfechtungsklage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Sie hat keine aufschiebende Wirkung, es sei denn, in einem Eilverfahren wird einem Antrag auf aufschiebende Wirkung der Klage stattgegeben

Begleitende Dialoginstitutionen der festen Fehmarnbeltquerung

Seit September 2011 tagt das Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung drei- bis viermal im Jahr. Seine 32 Mitglieder vertreten Gegner wie Befürworter der festen Fehmarnbeltquerung und diskutieren alle Aspekte des Projekts. Beteiligt sind auch Gemeinden, Städte, Wirtschaftsverbände und Tourismusorganisationen sowie Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen. Die Sitzungen sind öffentlich und werden zusätzlich live im Internet übertragen. Alle Tagesordnungen, Protokolle und sonstigen Unterlagen zu den Sitzungen sind im Internet verfügbar.
www.fehmarnbelt-dialogforum.de

Zusätzlich gibt es seit 2016 zwei regionale Runde Tische (bis 2018 waren es vier), die gemeinsam mit einem Projektbeirat konkrete Themen der einzelnen Planungsabschnitte erörtern und Lösungsvorschläge erarbeiten, die dem Dialogforum vorgelegt werden. Mitglieder sind Gemeinden, Bürgerinitiativen, Wirtschafts- und weitere Verbände. Die Treffen sind öffentlich.
http://rundetische-fbq.de/start

Der Bundestagsbeschluss vom 2. Juli 2020

Aufgrund zahlreicher Forderungen aus der von der Schienenanbindung betroffenen Region hat der Bundestag am 2. Juli 2020 232 Millionen Euro für Schutzmaßnahmen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus freigegeben. Das betrifft besonders Lärmschutz, Erschütterungsschutz und einzelne Trassenänderungen. Dieser Beschluss hat dazu geführt, dass die DB Netz AG ihre Planungen umfassend überarbeitet hat.

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