Schauen Sie den Planern der DB im Planfeststellungsverfahren auf die Finger – Überprüfen Sie die Lärm-Analysen
Die folgenden Punkte sollen Ihnen helfen, sich eine Orientierung zu verschaffen, welches die neuralgischen Aspekte der Lärmbelastung sind.
Prüfung der Lärmkartierung
Die gebäudescharfe Lärmkartierung ist entwickelt aus Überflugmodellen und somit leicht fehlerbehaftet. Alle Räume, die Wohnraum sind oder in Zukunft werden könnten, müssen bei der Lärmanalyse der DB durch (Mess)Punkte an der Fassade abgedeckt sein. Ebenso Außensitzplätze, Liegewiesen, Terrassen, Balkone. Die vorgelegte Lärmkartierung sollte jeder Anleger für seinen Wohnort/ für sein Haus prüfen.
Das ist wichtig, weil diese Lärmkartierung die Grundlage für keinen, einen und die Höhe des Lärmschutzes bildet. Aufgedeckte Fehler könnten die konkrete Lärmschutzmaßnahme verändern, z.B. eine notwendige Lärmschutzwand von geplanten 3m auf 6m erhöhen.
Beispiel einer gebäudescharfen Lärmkartierung
und einer Wertetabelle (Auszug)
Die Mittelung der Lärmbelastung
Die Energie des Lärms wird mit den Pausen des Lärmgeschehens verrechnet. Durch die einbezogenen Pausen fällt der Wert des Lärms um 20-40 db(A) geringer aus, als er in Wirklichkeit ist. Das ist leicht vorstellbar. Wenn in der Nacht pro Stunde 4 Güterzüge vorbeifahren und ein Vobeifahrtereignis ohne An- und Abschwellen ca. 1 min dauert und diese 4 Minuten dann gegen die 56 Minuten ohne Lärm gestellt werden, ergibt sich: Sie werden 4 x pro Stunde geweckt mit Spitzenpegeln von 70, 80 bis über 100 db(A)- je nach konkreter Situation – nach der Mittelung operiert der gesetzliche Lärmschutz aber mit dem beschönigenden Rechenpegel von z.B. 47 db(A) nachts.
Dann ist man im Wohngebiet kein „Schutzfall“. So wird an den meisten Streckenteilen der Bahnlinie folglich keine Lärmschutzmaßnahme umgesetzt, obwohl es laut wird! Prognostiziert sind z.Zt. 68 Güterzüge pro Tag, die meisten nachts.
Die seit Jahrzehnten um wirksamen Lärmschutz im Mittleren Rheintal ringende Bürgerinitiative „Pro Rheintal“ liefert im Bürgerbuch folgende Einschätzung:
„… die Lärmereignisse werden mit den Pausen, die dazwischen liegen, zu einem „energieäquivalenten Dauerpegel“ verrechnet. Dann sind es nicht mehr 110 db, sondern nur noch 70 db(A) – und so kommt man auf den Wert, den man sich in Gesetz und Verordnung selbst vorgegeben hat.“
(Bürgerbuch Bahnlärm, S. 99)
Die A-Filter Bewertung des Schalldrucks – von db zu db(A)
– Ab den tiefen Frequenzen bis 1000 Hz wird (variierend) abgewertet.
Beispiel bei 20 Hz um -50,5 db, bei 100 Hz um -19,1 db
– ab 6300 Hz bis an den Rand des hörbaren Bereichs hinauf, ebenfalls:
Beispiel bei 10000 Hz um -2,5 db, bei 20000 Hz um – 9 db
(es werden die Werte einfach abgezogen und der Pedel nach unten gerechnet)
– dazwischen im mittleren Bereich wird leicht aufgewertet; bei 1000 Hz bleibt der Wert.
Beispiel: bei 2000 Hz um + 1,2 db, bei 4000 Hz um +1,0 db, bei 5000 Hz um +0,5 db
Das Bürgerbuch zur A-Filter Bewertung
„Bahnlärm, der durch die A-Filterbewertung von den wirklich störenden Frequenzanteilen und Erschütterungen gesetzlich befreit wurde … ist ein physikalisch nicht nachvollziehbarer Durchschnittspegel, der Stress und Krankheit an Bahnlinien Tür und Tor öffnet.“
(Bürgerbuch Bahnlärm, S. 96)
Fehlende Gesamtlärmbetrachtung
Alles, was an Lärm bei den Betroffenen ankommt, muss in die Lärmbewertung einbezogen werden. Es reicht aus, dass der Straßenlärm und der Bahnlärm jeweils für sich betrachtet nachts unter den (schon zurechtgerechneten) 49 db(A) bleibt, um keine Lärmschutzmaßnahme durchführen zu müssen. Eine gesetzliche Regelung wird seit Jahren nicht vollzogen, obwohl sie als Zielvereinbarung in mehreren Koalitionsverträgen enthalten war. Wir als Region sollten dieses nicht akzeptieren.
Pro Rheintal schreibt dazu
Schluss mit dem „Schönrechnen“ und der „freiwilligen Leistung“. Was in Zukunft zählt, ist die Gesamtlärmsituation und die Tatsache, dass Menschen ihren Stresshormonspiegel nur langsam wieder abbauen, was ihnen entlang der Korridore nicht mehr gelingen dürfte. Darum: Alles, was Lärm macht, zählt und muss mit berücksichtigt werden.
Niedrige Immissionsgrenzwerte nicht berücksichtigt
Die von der Region entwickelte Forderung, „niedrige“ Immissionsgrenzwerte, die nur für Wohngebiete gelten, auch auf jeden Ort eines Wohnenden anzuwenden, wurde im Bundestagsbeschluss zum übergesetzlichen Lärmschutz nicht umgesetzt. Damit bleiben Kleinsiedlungsgebiete, durchmischte Wohnstrukturen und viele Landschaftsräume der Region wie Naherholungsgebiete/ Waldgebiete, die für die Lebens- und Wohnqualität der Anwohner aber auch als touristisches Hinterland schützenswert sind, dem Lärm ungeschützt oder ungenügend geschützt ausgesetzt.
Erschütterungen und Sekundäre Schallbelastung
Neben dem über die Luft transportierten Schall entstehen durch Erschütterungen Sekundäre Effekte (Infraschall), die ihren Ausbreitungsweg über den Boden oder Bauwerke bis in die Häuser der Anwohner finden. Dort schallen sie erneut vor allem in tiefen, sehr störenden Frequenzen ab. Dieser Ausbreitungsweg ist auf dem Weg kaum noch zu stoppen; Maßnahmen müssen direkt an der Lärmquelle getroffen werden. Die A-Filterung verschärft die Problematik, da sie die tiefen Frequenzen aus der Luftschall-Belastung herunter rechnet. Die Sekundärschallbelastung spielt in den Lärmschutzmaßnahmen der DB keine Rolle; der Vorhabenträger zieht sich auf die Nichtexistenz von gesetzlichen und technischen Regelungen zurück.
Der Infraschall kann über einen längeren Zeitraum zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, z.B. zu Herz-Kreislauf-Störungen.
Pro Rheintal schreibt dazu
Viele werden hingegen regelmäßig um eine bestimmte Uhrzeit wach, wenn sich um 3 oder 4 Uhr nachts das Gros der Güterzuglawine durch das enge Tal gezwängt hat.
In vielen Häusern hilft selbst die Dreifachverglasung nicht, weil über den Grund auch die Erderschütterungen übertragen werden, die uns wie ein kleines Erdbeben erreichen und signalisieren: „Du bist in höchster Gefahr“.
Ihre Möglichkeiten als Anwohner/in und Betroffene/r
- Ihre ganz spezifische Situation prüfen – kontrollieren Sie die DB Analyse (Unterlagen bei der Gemeinde, im Internet oder bei den örtlichen Bürgerinitiativen)
- eine Abschätzung der tatsächlichen erwarteten Lärmbelastung vornehmen
- Unter Hinzunahme des Autobahnlärm oder weiterer Lärmquellen sowie unter Berücksichtigung der Sekundären Schallast und der Erschütterungen prüfen, ob Sie nicht in eine gesundheitsgefährdende Situation gebracht werden. (Damit ändern sich Ihre rechtlichen Möglichkeiten)
- rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.