Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

Infrastrukturprojekte wie Straßen, Eisenbahntrassen oder Flughäfen berühren zahlreiche private wie öffentliche Interessen. Sie lösen aufgrund ihrer Dimension und der Vielzahl ihrer Auswirkungen – etwa Lärm, Umweltschäden, Kosten – Spannungen und Konflikte aus. Im Planfeststellungsverfahren (PFV) werden die unterschiedlichen Interessen gehört und gegeneinander abgewogen, häufig muss die planende Seite aufgrund von Einwendungen ihr Vorhaben in einzelnen Punkten ändern. Am Ende eines PFV steht der rechtsverbindliche Planfeststellungsbeschluss, also eine Baugenehmigung.

Für den deutschen Teil des Tunnels durch den Fehmarnbelt erging der Planfeststellungsbeschluss am 31. Januar 2019. Nachdem mehreren Klagen dagegen am 3. November 2020 endgültig abgewiesen wurden, kann der dänische Bauträger Femern AS den Tunnel nun auch durch den deutschen Teil des Belts bauen; die Genehmigung für den dänischen Teil erfolgte bereits 2015.

Anders sieht es mit der Genehmigung der Schienenanbindung an die Fehmarnbeltquerung aus, für die die DB Netz AG zuständig ist. Hier hat das PFV zu einzelnen Streckenabschnitten zwar begonnen, es erging jedoch noch kein Planfeststellungsbeschluss (siehe Stand in den einzelnen Abschnitten).

Zur Anbindung an den Fehmarnbelttunnel gehört auch der vierspurige Ausbau der B 207 zwischen Heiligenhafen-Ost und Puttgarden. Bauträger ist die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH). Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 31. August 2015 erlassen und anschließend beklagt. Alle Klagen wurden mittlerweile entweder zurückgezogen, abgewiesen oder durch Vergleiche ausgeräumt, so dass nun Baurecht besteht.

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