Einwendungen

Für den Planfeststellungsabschnitt 3 hatten alle direkt Betroffenen (Anwohner, Landwirtschaft, touristische Betriebe) sowie indirekt Betroffenen (z.B. Behinderung Fahrtwege zur Arbeit durch Baustellen, Anwohner im angrenzenden, südlichen Planfeststellungsabschnitt 2 etc.) die Möglichkeit, bis zum 11. April 2023 Einwendungen an die Anhörungsbehörde – das Amt für Planfeststellung Verkehr beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus – einzureichen.
Hier finden Sie eine juristische Mustereinwendung.
Ergänzen Sie diese Mustereinwendung um Ihre individuellen Belange! Hier finden Sie Textbausteine und Hilfestelllung für Ihre Einwendung.
Beziehen Sie sich in Ihrer Einwendung zudem ausdrücklich auf die Einwendung des Umweltverbandes Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V..
Benennen Sie außerdem in Ihrer Einwendung unbedingt diverse Einzelaspekte wie

  • Umwelt/Natur
  • Klimaschutz/CO2 Emissionen
  • Lärmschutz
  • Verkehrsprognosen
  • Lärm/Erschütterung
  • Landwirtschaft
  • Infrastruktur
  • Bauphase

Diese Aspekte können Sie auch als Einwendung formulieren, wenn Sie selbst nicht direkt durch die Trasse betroffen sind. Nutzen Sie dafür ebenfalls unsere Mustereinwendung.
Für persönliche Unterstützung wenden Sie sich gerne an die Allianz gegen die feste Fehmarnbeltquerung: Schicken Sie uns eine eMail mit Ihren Fragen! info@allianz-beltquerung.de


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