Einwendungen

Für den Planfeststellungsabschnitt 5.2., für den die Unterlagen bis zum 13. September 2023 auslagen, hatten alle direkt Betroffenen (Anwohner, Landwirtschaft, touristische Betriebe) sowie indirekt Betroffenen (z.B. Behinderung Fahrtwege zur Arbeit durch Baustellen, Anwohner in den angrenzenden Planfeststellungsabschnitten etc.) die Möglichkeit, bis zum 27. September 2023 Einwendungen bei der Anhörungsbehörde – Amt für Planfeststellung Verkehr beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus – einzureichen.

Die DB Netz AG sichtet nun die Einwendungen, beantwortet sie und lädt die Einwender zu einem Erörterungstermin. Die Ergebnisse aus dem Erörterungstermin oder auch schon die Stellungnahmen und Einwendungen können eine Planänderung zur Folge haben. Die geänderten Unterlagen werden dann erneut ausgelegt. Dieser Prozess kann sich über eine längere Zeit hinziehen.

Auf die besonders kritischen Aspekte des Planungsabschnittes 5.2. hatte die Rechtsanwältin Dr. Michèle John, die die Auseinandersetzung um die Fehmarnbelt-Querung und die Schienenanbindung seit Jahren begleitet, in ihrer Präsentation auf einer Info-Veranstaltung in Großenbrode am 10. August 2023 hingewiesen – siehe dazu auch den Bericht des Fehmarnschen Tageblattes vom 12. August.

Der Regionalmanager für Großenbrode und Fehmarn, Jürgen Zuch, kritisiert die Planung im Bereich der Fehmarnsundbrücke als überflüssig und vermeidbar, da ein Großteil nur die temporäre Anbindung der Schiene an die Brücke betrifft, aber dennoch erhebliche Einfgriffe ind Natur und Landschaft bedeutet sowie erhebliche Verkehrsprobleme mit sich bringt. Zum Thema Doppelplanung siehe auch unseren Beitrag hier.


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