Stand der Planfeststellungsverfahren

Die rund 88 Kilometer lange Schienenstrecke zwischen Lübeck und Puttgarden wurde in zehn Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt

  • PFA Lübeck
  • PFA 1.1: Bad Schwartau
  • PFA 1.2: Ratekau, Timmendorfer Strand, Scharbeutz
  • PFA 2: Sierksdorf, Neustadt i.H., Altenkrempe
  • PFA 3: Schashagen, Beschendorf, Manhagen, Lensahn, Damlos
  • PFA 4: Oldenburg i.H., Göhl
  • PFA 5.1: Heringsdorf, Neukirchen
  • PFA 5.2: Großenbrode, Neukirchen
  • PFA 6: Fehmarn inklusive Brückenbereich
  • PFA Sundquerung (Kombinierter Absenktunnel Fehmarnsund)

Der aktuelle Verfahrensstand in den einzelnen Abschnitten:

  • PFA Lübeck:
    Die Unterlagen wurden überarbeitet und wurden vom 19. Juli bis zum 19. August 2024 ausgelegt, die Einwendungsfrist endete am 19. September 2024. Als Erörtertermin wurde der 15. Januar 2025 festgesetzt.
    Aktuell gibt es eine zweite Runde: Aufgrund eines redaktionellen Fehlers legt das Eisenbahn-Bundesamt die Unterlagen ein weiteres Mal aus, und zwar vom 21. Oktober 2024 bis einschließlich 20. November 2024. Weitere Informationen gibt es hier.
  • PFA 1.1 und 1.2:
    Die Unterlagen werden aufgrund des Bundestagsbeschlusses derzeit überarbeitet. Sie sollen mit den Änderungen eingereicht und direkt ausgelegt werden.
    Über den Stand der Planungen im Abschnitt 1.2 hat die Bahn 2023 in drei Veranstaltungen – Ratekau, Timmendorfer Strand und Scharbeutz – die Bevölkerung informiert. Die Präsentation, die dabei gezeigt wurden, sind hier abrufbar (bis zum Punkt „Abschnitt 1.1 und 1.2“ scrollen)
  • PFA 2:
  • Die Planunterlagen werden vom 6. November bis zum 5. Dezember 2024 einschließlich ausgelegt. Mehr Infos hier.
  • PFA 3:
    Die Unterlagen einschließlich der Änderungen aufgrund des Bundestagsbeschlusses wurden beim Eisenbahnbundesamt eingereicht. Die Auslegung erfolgte von 28. Februar bis 27. März 2023. Bis zum 11. April 2023 konnten Einwendungen eingereicht werden. Die Erwiderungen der Deutschen Bahn auf alle eingereichten Einwendungen liegen aktuell bei der Anhörungsbehörde, die diese prüft und Erörterungstermine festsetzt.
    Eine gute Übersicht über z.B. hydrogeologische Verhältnisse im PFA3, über geplante Bahnübergänge, Schallemissionen und Erschütterungen und vieles mehr finden Sie im Erläuterungsbericht zum PFA3.
    Die vollständigen Planunterlagen der Vorhabenträger zum PFA3 gibt es auf der Seite der Bürger- und Behörden-Online-Beteiligung Schleswig-Holstein (BOB S-H) zum Download
    (Achtung: die gesamten Unterlagen umfassen weit über 3 GB, am besten vor dem Download einzelne Abschnitte auswählen).
  • PFA 4:
    Die Unterlagen lagen im Herbst 2021 das erste Mal öffentlich aus. Ende 2022 hat die DB Netz AG (jetzt DB InfraGO AG) die Beantwortung der Stellungnahmen und Einwendungen abgeschlossen. Die Unterlagen wurden aufgrund des Bundestagsbeschlusses überarbeitet. Die zweite Auslegung fand vom 29. Januar bis zum 28. Februar 2024 statt. Einwendungen gegen die 1. Planänderung konnten bis zum 13. März 2024 erhoben werden. Der Erörterungstermin für die Einwender fand am 20. November 2024 statt.
    Die vollständigen, geänderten Planunterlagen zum PFA 4 gibt es auf der Seite auf der Seite der Bürger- und Behörden-Online-Beteiligung Schleswig-Holstein (BOB S-H) zum Download (Achtung: die gesamten Unterlagen sind sehr umfangreich, am besten vor dem Download einzelne Abschnitte auswählen).
  • PFA 5.1:
    Die Unterlagen wurden bereits 2018 eingereicht, dann aufgrund des Bundestagsbeschlusses überarbeitet und lagen noch bis zum 8.10.2024 öffentlich aus. Die entsprechenden Dokumente sind auf dem Bürger- und Behörden-Online-Beteiligung Schleswig-Holstein (BOB S-H) herunterzuladen. Die Einwendungsfrist endete am 22. Oktober 2024.
  • PFA 5.2:
    Die Unterlagen wurden 2019 das erste Mal eingereicht, anschließend überarbeitet und erneut eingereicht. Sie lagen vom 14. August bis zum 13. September 2023 aus. Die Einwendungsfrist lief am 27. September 2023 ab. Die Einwendungen wurden gesichtet und geprüft, der Erörterungstermin fand am 24. Juni 2024 statt.
    Die vollständigen Planunterlagen der Vorhabenträger zum PFA 5.2 gibt es auf der Seite der Bürger- und Behörden-Online-Beteiligung Schleswig-Holstein (BOB S-H) zum Download (Achtung: die gesamten Unterlagen umfassen mehr als 2,6 GB, am besten vor dem Download einzelne Abschnitte auswählen).
  • PFA 6:
    Dieser Abschnitt ist der erste, für den das Eisenbahn-Bundesamt einen Planfeststellungsbeschluss erließ, und zwar am 18. März 2024. Der Beschluss mit den dazugehörigen Zeichnungen und Erklärungen steht auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes. Diese Veröffentlichung ersetzte die Auslegung in den Gemeinden Stadt Fehmarn und Großenbrode.
    Nach Ablauf von zwei Wochen galt der Planfeststellungsbeschluss für alle Betroffenen und Einwender, denen er nicht individuell zugesandt wurde, als zugestellt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss konnte innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben werden.
    Bereits im September 2023 erteilte das EBA die Genehmigung für sogenannte bauvorbereitende Maßnahmen (Rodungen und Anlage von Baustraßen), die mittlerweile auch begonnen haben.
    Sämtliche Planunterlagen zum PFA 6 gibt es auf der Seite auf der Seite der Bürger- und Behörden-Online-Beteiligung Schleswig-Holstein (BOB S-H) zum Download (Achtung: die gesamten Unterlagen umfassen mehr als 2,5 GB, am besten vor dem Download einzelne Abschnitte auswählen).
  • PFA Sundquerung:
    Die Unterlagen werden erarbeitet, sie wurden noch nicht eingereicht.

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