Der Planfeststellungsabschnitt Lübeck betrifft dicht besiedelte Stadtteile. Er beginnt bei der Schienenquerung der Kanaltrave und endet kurz vor dem Bad Schwartauer Stadtgebiet. Lärm und Erschütterung dürften hier die größten Probleme sein – mehr zum Thema Lärm und wie Sie betroffen sein könnten, erfahren Sie hier.
Zwei weitere wichtige Punkte, die etliche Menschen tangieren, greift die Stadt Bad Schwartau in ihrer Stellungnahme zum Planabschnitt Lübeck auf: Zum einen geht es um die Befürchtung, dass mehr Güterverkehr in die Nacht verlagert werden soll, zum anderen um den geänderten Zugang zur Teerhofinsel. (Die detaillierte Stellungnahme der Stadt Bad Schwartau finden Sie hier.)
Diese beiden Punkte sowie ein weiterer – Umweltaspekte – werden in der folgenden beispielhaften persönlichen Einwendung eines Anwohners der Gemeinde Sierksdorf thematisiert (Spezifika kursiv; diese müssen angepasst werden!):
1- Die Planunterlagen berücksichtigen das im Bundesschienenwegeausbaugesetz vorgesehene dritte Gleis zwischen Lübeck und Bad Schwartau nicht. Somit werden parallele Fahrten verschiedener Züge auf diesem Abschnitt erheblich eingeschränkt. Die Verlagerung von Güterverkehr in die Nacht ist zu erwarten und zu befürchten.
Das zeigt bereits die Historie der Planungen der Vorhabensträgerin. Bei gleich bleibender Gesamtzahl von Zügen werden in veröffentlichten Unterlagen angegeben:
2018 21 Güterzüge im Nachtzeitraum prognostiziert (für 2030)
2023 33 Güterzüge im Nachtzeitraum prognostiziert (für 2030)
2024 35 Güterzüge im Nachtzeitraum prognostiziert (für 2030)
Hintergrund: Zur Beförderung des großen Bahn-Ziels „Deutschlandtakt“ sind im Bundesschienenwegeausbaugesetz vordringliche Bedarfe für bestimmte Strecken festgelegt worden, darunter für die Strecke Hamburg – Lübeck – Puttgarden. Zwischen Lübeck und Bad Schwartau soll eine neues dritten Gleis parallele Fahrten zwischen Personen- und Güterzügen ermöglichen. Dieses dritte Gleis kommt allerdings in den Planungsunterlagen nicht vor. Ohne dieses Gleis kann der angestrebte Deutschlandtakt auf dieser Strecke nur erreicht werden, wenn mehr Güterverkehr in die Nacht verlegt wird. Somit sind für die gleisnah wohnende Bevölkerung erheblich mehr Lärm, sekundärer Luftschall und Erschütterungen zu erwarten.
Betroffenheit: Und das betrifft dann die gesamte Strecke der Schienenanbindung bis nach Puttgarden in allen Planungsabschnitten, so auch im Gebiet der Gemeinde Sierksdorf, in unmittelbarer Nähe zum Dorf xyz, meinem Wohnort.
Die Stadt Bad Schwartau hat diese Gefährdung der Verlagerung von Güterzügen in die Nacht ausführlich begründet. Ich beziehe mich mit meiner Einwendung auf diese Darlegungen.
2- Die geplante Stillegung des bisherigen Zugangs zur Teerhofinsel und die Anlage eines neuen Übergangs von der Warthestraße aus hätte erhebliche Folgen für die Bewohner und Gewerbetreibenden auf der Insel und würde zu neuen Verkehrsbelastungen auf Bad Schwartauer Stadtgebiet führen. Hinzu kommt, dass die geplante aufwendige Zuwegung zur Insel die einzige zur Verfügung stehende Fläche für das dritte Gleis (s.o.) in Anspruch nehmen würde.
Aus der Vergangenheit liegen alternativ zudem durchaus seriöse Planungskonzepte für ein Brückenbauwerk vor, das den Zugang zur Teerhofinsel ermöglichen würde.
Betroffenheit: Da Bad Schwartau und Lübeck die nächstgelegenen städtischen Orte für meine persönliche Versorgung sind, wende ich mich ausdrücklich gegen die Verschlechterung verkehrlicher Anbindungen.
3- Die Straßenplanung führt zu erheblichen Eingriffen in den Naturhaushalt und hat auch langfristige, negative Auswirkungen auf die Umweltsituation in Bad Schwartau. Mit der geplanten Maßnahme ist die komplette Zerstörung des naturnahen Uferbereichs am Trave-Altarm nördlich vom Mühlenbach auf rd. 350 m Länge verbunden. Der Eingriffsbereich am Trave-Altarm befindet sich in rd. 50 bis 80 m Entfernung zur Stadtgrenze von Bad Schwartau. Naturräumliche Auswirkungen sind daher für geschützte Arten (Fledermaussituation, etc. ) und die Artenvielfalt in Bad Schwartau(Fledermausfreundliche Stadt) prägen, nicht auszuschließen.
Die Zerstörung der Uferbereiche führt möglicherweise nicht nur zu negativen Auswirkungen auf die faunistischen Strukturen im Stadtgebiet von Bad Schwartau, sondern auch zu Veränderungen im benachbarten FFH-Gebiet „Traveförde und angrenzende Flächen“.
Entgegen den Erhebungen/Beschreibungen im Erläuterungsbericht muss festgehalten werden,werden, dass das Gewässersystem Trave-Altam/Mühlenbach einen Lebensraum für besonders gefährdete Arten bildet. Vor rd. 3-4 Jahren wurde ein junger Fischotter im Umfeld des Biotop-Verbund achse der Clever Au überfahren. Dieser relativ frische und traurige Nachweis über die faunistische Situation im o.a. Öko-Verbundsystem bestätigt die Notwendigkeit, zur Sicherung der Verbindungsfunktion und der naturräumlichen Strukturen im Bereich des Mühlenbachs. Der Erläuterungsbericht der Unterlage 12.1 lässt nicht erkennen, dass die Bedeutsamkeit der Öko-Verbundachse für den Fischotter erfasst und beachtet wurde. terlage 12.1 zum Fischotter sind sehr dürftig und verkennen die tatsächliche Funktion auf die gefährdete Tierart.
Offensichtlich bildet bereits heute die Bahn-Überbauung des Mühlenbachs eine enge und dunkle Barriere, die dazu führt das Fischotter und andere Gewässer orientierte Tierarten den Mühlenbach im Bereich der Bahn nicht oder nur erschwert passieren können. Die geplante Überbauung des Mühlenbachs für die Ersatzstraße zur Teerhofinsel wird sich die bestehende Problematik mit einem verlängerten Brückenbauwerk für eine Querung massiv verschärfen und die Wirksamkeit der vorgesehenen Otterpassage völlig in Frage stellen. Die Barrierewirkung wird sich zudem durch die geplanten Lärmschutzwände nochmals verstärken. Es ist zu befürchten, dass die gebündelten Effekte aus Lärmschutzwänden und einer deutlich verlängerten Überbauung des Mühlenbachs zu einer absoluten Sperrwirkung für den Fischotter führen kann und die geplanten Otterstege keine effektive Wirksamkeit für die Durchgängigkeit für den Fischotter, etc. erzeugen können. Die geplante Überbauung des Mühlenbachs ist daher zu kritisieren und in Frage zu stellen, weil sie das dortige Gewässer geprägte Biotopverbundsystem schädigen wird.
Es wird daher mit Hinweis auf die aufgezeigten Bedenken der Ziffern beantragt, die Erschließung der Teerhofinsel mit einer Brückenlösung zu konzipieren und auf den Bau der Ersatzstraße von der Warthestraße zur Teerhofinsel zu verzichten.
Betroffenheit: Alle Belange des Arten- und Umweltschutzes sind selbstredend keine lokalen Faktoren der innerstädtischen Entwicklung Lübecks. Hier ist immer der Gesamtraum betroffen und damit ganz Ostholstein, in dessen Mitte meine Heimatgemeinde xyz liegt.