Einwendungen

Wenn das Eisenbahnbundesamt die Planunterlagen der Bahn für einen bestimmten Abschnitt genehmigt hat, liegen diese für einen Monat öffentlich aus – oft in Gemeindebüros, manchmal auch nur im Internet. Jetzt sind die betroffenen Bürger am Zug: Bis spätestens vier Wochen nach Ende der Auslegung können sie gegen das Projekt Einwendungen erheben. Ob Sie dicht an der Strecke wohnen, ob Sie eine Pension betreiben oder Landwirt sind: Schreiben Sie auf, was Ihr Leben oder Geschäft beeinträchtigen könnte: Lärm, Erschütterungen, hohes Verkehrsaufkommen, wegfallende Verbindungswege… Gemeinden, Fachbehörden und anerkannte Vereine können Stellungnahmen einreichen. Auf Einwendungen wie Stellungnahmen muss die DB InfraGO AG (früher DB Netz AG) schriftlich antworten.

Die DB InfraGO AG lädt die Einwender zu einem Erörterungstermin. Die Ergebnisse aus diesem Termin oder auch schon die Stellungnahmen und Einwendungen können eine Planänderung zur Folge haben. Die geänderten Unterlagen werden dann erneut ausgelegt. Dieser Prozess kann sich über eine längere Zeit hinziehen.

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