Wenn das Eisenbahnbundesamt die Planunterlagen der Bahn für einen bestimmten Abschnitt genehmigt hat, liegen diese für einen Monat öffentlich aus. Jetzt sind die betroffenen Bürger am Zug: Sie können innerhalb einer vorgegebenen Frist gegen das Projekt Einwendungen erheben. Ob Sie dicht an der Strecke wohnen, ob Sie eine Pension betreiben oder Landwirt sind: Schreiben Sie auf, was Ihr Leben oder Geschäft beeinträchtigen könnte: Lärm, Erschütterungen, hohes Verkehrsaufkommen, wegfallende Verbindungswege… Gemeinden, Fachbehörden und anerkannte Vereine können Stellungnahmen einreichen. Auf Einwendungen wie Stellungnahmen muss die DB InfraGO AG (früher DB Netz AG) schriftlich antworten. Und sie lädt die Einwender zu einem Erörterungstermin. Die Ergebnisse aus diesem Termin oder auch schon die Stellungnahmen und Einwendungen können eine Planänderung zur Folge haben. Die geänderten Unterlagen werden dann erneut ausgelegt. Dieser Prozess kann sich über eine längere Zeit hinziehen.
Aktuell: Erneute Auslegung der Pläne für den Abschnitt 3 (Altenkrempe bis Damlos)
Die Unterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 3 wurden jetzt das zweite Mal überarbeitet.
Wesentliche Inhalte dieser Änderung sind:
– Anpassung der Erschütterungsschutzmaßnahmen
– Änderungen von Detailfragen bei der Planung der Verrohrungen
– Erweiterte Ausführungen zu Gewässerbelangen der Bauvorhaben
– Detailanpassung der Ersatz- und-Ausgleichmaßnahmen im Naturschutz
– Erweiterung des Entsorgungskonzeptes für Aushub- und Abbruchmaterial
Die Unterlagen sind vom 3. August bis zum 2. September 2026 in folgenden Ämtern einzusehen: Stadt Oldenburg in Holstein, Amt Lensahn, Amt Holstein-Mitte in Schönwalde, Stadtverwaltung Eutin und Verwaltungsgemeinschaft Grömitz. Alternativ können sie unter https://planfeststellung.bob-sh.de/plan/schienenanbindung-fbq-pfa-3 heruntergeladen werden.
Einwendungenn können bis einschließlich zum 16. September schriftlich erhoben werden, und zwar entweder bei einer der oben genannten Auslegungsstellen oder beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr – (Anhörungsbehörde), Hopfenstraße 29, 24103 Kiel. Einwendungen per Mail werden nicht berücksichtigt.
Den vollständigen Text der Bekanntmachung einschließlich der Adressen und Öffnungszeiten der Auslegungsstellen finden Sie hier.
Aktuell: Erneute Auslegung der Pläne für den Abschnitt 4 (Oldenburg/Göhl)
Wie beim Abschnitt 3 wurden die Unterlagen für den Abschnitt 4 jetzt ein zweites Mal überarbeitet und liegen öffentlich aus. In vielen Details wurden die Pläne angepasst (s. Bekanntmachung). Nicht abgewichen ist die Bahn von ihrem Vorhaben, den Haltepunkt an der neuen Strecke in der Gemeinde Göhl zu bauen, also weit außerhalb der Stadt Oldenburg, was zu massiven Protesten nicht nur der Bürger*innen und Gemeinden, sondern auch des Kreises Ostholstein und des Landes Schleswig-Holstein führt.
Die Unterlagen sind vom 3. August bis zum 2. September 2026 in folgenden Ämtern einzusehen: Stadt Oldenburg in Holstein, Amt Oldenburg-Land, Amt Lensahn, Amt Holstein-Mitte in Schönwalde. Alternativ können sie unter https://planfeststellung.bob-sh.de/plan/schienenanbindung-fbq-pfa-4 heruntergeladen werden.
Einwendungenn können bis einschließlich zum 16. September schriftlich erhoben werden, und zwar entweder bei einer der oben genannten Auslegungsstellen oder beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr – (Anhörungsbehörde), Hopfenstraße 29, 24103 Kiel. Einwendungen per Mail werden nicht berücksichtigt.
Den vollständigen Text der Bekanntmachung einschließlich der Adressen und Öffnungszeiten der Auslegungsstellen finden Sie hier
