Wenn das Eisenbahnbundesamt die Planunterlagen der Bahn für einen bestimmten Abschnitt genehmigt hat, liegen diese für einen Monat öffentlich aus – oft in Gemeindebüros, manchmal auch nur im Internet. Jetzt sind die betroffenen Bürger am Zug: Bis spätestens vier Wochen nach Ende der Auslegung können sie gegen das Projekt Einwendungen erheben. Ob Sie dicht an der Strecke wohnen, ob Sie eine Pension betreiben oder Landwirt sind: Schreiben Sie auf, was Ihr Leben oder Geschäft beeinträchtigen könnte: Lärm, Erschütterungen, hohes Verkehrsaufkommen, wegfallende Verbindungswege… Gemeinden, Fachbehörden und anerkannte Vereine können Stellungnahmen einreichen. Auf Einwendungen wie Stellungnahmen muss die DB InfraGO AG (früher DB Netz AG) schriftlich antworten.
Die DB InfraGO AG lädt die Einwender zu einem Erörterungstermin. Die Ergebnisse aus diesem Termin oder auch schon die Stellungnahmen und Einwendungen können eine Planänderung zur Folge haben. Die geänderten Unterlagen werden dann erneut ausgelegt. Dieser Prozess kann sich über eine längere Zeit hinziehen.
Jetzt aktuell: der Abschnitt 2 – Sierksdorf bis Altenkrempe
Die Allianz unterstützt vor Ort beim Verfassen von Einwendungen!
Bis zum 5. Dezember hatten Anwohner und Betroffene Zeit, sich die Planungsunterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA) herunterzuladen und anzusehen. Da die Zeichungen, Erläuterungen, Pläne usw. meist länger als bis zum offiziellen Termin auf der Seite des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) stehen, schauen Sie auch nach dem 5. Dezember nach, falls Sie es noch nicht getan haben. Es handelt sich um eine 1,2 Gigabyte große Datei.
Die Einwendungsfrist endet am 19. Dezember 2024. Einwendungen sind auf Papier oder elektronisch einzureichen beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, Pestalozzistraße 1, 19053 Schwerin, Kanzlei-Sb1-hmb-swn@eba.bund.de
Eine Mustereinwendung der Rechtsanwältin Dr. Michéle John, die Einwender und Gemeinden in Sachen Fehmarnbeltquerung berät, finden Sie hier.
Darüberhinaus bietet die Allianz gegen die feste Fehmarnbeltquerung allen Betroffenen Unterstützung beim Verfassen einer Einwendung an.
Es geht darum, genau hinzusehen, wo die Trasse entlangführen soll! Sind dort Wohngebiete in der Nähe? Wie gut ist der vorgesehene Lärmschutz? Ist gutes Ackerland betroffen, ein Naherholungsgebiet oder ein Naturschutzgebiet?Berührt die geplante Trasse Ihren persönlichen Lebens-, Arbeits-, Wohnbereich?
Es geht für Sie um guten Schutz gegen die schädlichen Auswirkungen der geplanten Schienenhinterlandanbindung – den Schutz für Mensch und Natur!
Kommen Sie zu unseren Beratungsterminen:
- Sonnabend, 14. Dezember von 13.30 bis 16.30
Haus des Gastes Vogelsang 1 in 23730 Sierksdorf - Sonntag, 15. Dezember von 16.00 bis 19.00
Feuerwehrhaus Roge – Dorfstraße Ecke Schulweg in 23730 Roge
Noch einmal von vorn: der Planungsabschnitt Lübeck
Aufgrund eines „redaktionellen Fehlers“ im Bauwerksverzeichnis, so heißt es in der offiziellen Bekanntmachung, wurden die Unterlagen für den Abschnitt Lübeck ein weiteres Mal ausgelegt, und zwar bis zuzm 20. November. Die Einwendungfrist in der ersten Runde endete am 19. September, in der zweiten Runde läuft die Einwendungsfrist bis zum 20. Dezember.
Wie das Eisenbahnbundesamt betont, behalten alle bisherigen Einwendungen ihre Gültigkeit, da der Fehler die Planungen als solche nicht berühre. Allerdings können nun alle, die es im September nicht geschafft haben, ihre Einwendungen gegen das Projekt vorzubringen, aktiv werden. Die Unterlagen sind auf der Seite www.eba.bund.de/bekanntmachungen einsehbar.
Ihre Einwendung muss bis einschließlich 20.12.2024 an das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, Pestalozzistraße 1, 19053 Schwerin, schriftlich oder in elektronischer Form per E-Mail an Kanzlei-Sb1-hmb-swn@eba.bund.de geschickt werden. Das Aktenzeichen ist 571ppa/013-2024#002.
Hinweise und Tipps für Ihre Einwendung finden Sie hier.